Lob statt Kritik an der geplanten Reform des Bundeselterngelds und Elternzeitgesetzes

05.06.2014 | Meinung

Die von der Bundesregierung am 4. Juni beschlossene Einführung des ElterngeldPlus wird grundsätzlich vom Kolpingwerk Deutschland begrüßt.

„Das ElterngeldPlus gibt den Eltern weitere Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Bezug von Elterngeld. Es führt zu mehr Gerechtigkeit bei der Bezugshöhe von Elterngeld“, erklärte der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger. Nachteile des geltenden Elterngeldrechts für Eltern, die in Teilzeit tätig sind, würden abgebaut. Aus einem Elterngeldmonat würden künftig zwei ElterngeldPlus-Monate.
Im Detail gibt es aber auch Kritik. „Unnötig eng erscheint die Vorgabe, dass der Partnerschaftsbonus nur gewährt werden soll, wenn beide Elternteile zwischen 25 bis 30 Stunden erwerbstätig sind“, so Thomas Dörflinger. „Ein Korridor von 20 bis 30 Stunden erscheint sinnvoll und praktisch gut handhabbar, weil ein halber Stellenumfang das häufigste Modell von Teilzeitarbeit darstellt.“ Aus zwei Gründen erscheine eine solche Erweiterung sinnvoll: Ein breiterer Korridor lasse Eltern und Arbeitgebern mehr Gestaltungsspielräume. Er würde die Inanspruchnahme der Regelung erleichtern, ohne ihren Zweck, Partnerschaftlichkeit zu fördern, zu gefährden. Ein breiterer Korridor gebe den Eltern mehr Möglichkeiten, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und, sofern gewünscht, häusliche Betreuung zu organisieren.

Die ebenso geplante Flexibilisierung bei der Elternzeit durch die Bundesregierung wird begrüßt. Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes Elternzeit nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden, wenn es Phasen gibt, die eine intensive Betreuung durch die Eltern erforderlich machen. „Die Übertragung der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht mehr von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig“, stellt Thomas Dörflinger erfreut fest.

Bei aller Würdigung der Verbesserungen innerhalb des Elterngeldgesetzes bekräftigt das Kolpingwerk Deutschland seine Forderung, im Sinne der Wahlfreiheit neu über ein Entgelt für Familienarbeit im Sinne des vorherigen Bundeserziehungsgeldgesetzes nachzudenken. Bei dem momentanen Elterngeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung. Nach Ansicht des Kolpingwerkes Deutschland müsste aber die Anerkennung der Betreuungs- und Erziehungsleistung der Eltern im Mittelpunkt stehen. „Ein erster Schritt wäre eine einheitliche Anschlussleistung an das Elterngeld für das zweite und dritte Lebensjahr in Höhe des jetzigen Sockelbetrages von 300 Euro“, so der Kolping-Bundesvorsitzende.

 

 

Kolpingwerk Deutschland
Bundesvorsitzender MdB Thomas Dörflinger