Neue Regelungen machen Gruppenstunden möglich

15.03.2021 | Jugendarbeit mit Einschränkungen wieder möglich

Außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, können ab dem 15. März 2021 inzidenzabhängig in Präsenzform wieder stattfinden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Nähere Informationen gibt es auf der Seite des Bayerischen Jugendrings.

Wir freuen uns, dass zumindest regional einzelne Aktionen wieder stattfinden können. Gleichzeitig apellieren wir natürlich an das Verantwortungsbewusstsein jedes*r Einzelnen, diese Regelungen nicht auszunutzen, sondern zum Wohle aller zu entscheiden.

Bei Fragen wendet Euch gerne an das Jugendreferat.

Christine Stein, Jugendbildungsreferentin