Teilnahmebedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Freizeiten und Kursen des Trägers kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht usw. angegeben ist. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen ist diese von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind allein die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen (die mit Vertragsabschluss akzeptiert sind). Mündliche Nebenreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt sind.
Als katholischer Sozialverband möchten wir die Teilnahme an allen unseren Angeboten und Veranstaltungen für Personen aus allen sozialen Situationen ermöglichen. Zu diesem Zweck können Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, einen Zuschuss für Veranstaltungsteilnahmen erhalten. Nehmen sie hierzu bitte bereits bei der Anmeldung zur Veranstaltung Kontakt mit dem Büro auf. Diskretion und Verschwiegenheit Ihrer Anfrage sind uns eine Selbstverständlichkeit.
2. Bestätigung
Mit Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung sind Sie vorgemerkt. Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung. Wir informieren sofort, sofern eine Veranstaltung überbucht ist und wir Sie auf die Warteliste setzen müssen. Bei Veranstaltungen der Kolpingjugend behält sich die Kursleitung das Recht vor, Kolpingmitgliedern den Vorrang zu gewähren. Eine endgültige Teilnahme wird mit dem Teilnehmerbrief bestätigt.
3. Zahlungsbedingungen
Mit dem Teilnehmerbrief, der ca. 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung versandt wird, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, weitere Informationen und die Rechnung über den Teilnahmebetrag. Bitte bezahlen Sie nach Erhalt der Rechnung und vor Beginn der Veranstaltung und geben Sie die Rechnungsnummer bei der Zahlung an.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachprüfbarkeit schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Träger. Sie können sich mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen. In diesem Fall entfallen die Ausfallgebühren. Bei Abmeldung kann der Träger seinen Schaden konkret berechnen oder eine pauschalisierten Ersatzanspruch geltend machen. Bei Rücktritt vier Wochen vor der Veranstaltung erlauben wir uns eine Ausfallgebühr von 50 % zu erheben, zwischen drei Wochen und einer Woche vor Beginn der Veranstaltung fordern wir 75 % des Gesamtpreises ein. Bei einer kurzfristigen Absage weniger als eine Woche vorher oder unentschuldigtem Fernbleiben behalten wir 100 % der Teilnahmegebühr ein.
Wir empfehlen bei Familienmaßnahmen (Familienerholung und Freizeiten) den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.
5. Rücktritt durch den Träger
Wird die vom Träger festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der gezahlte Teilnehmerbetrag wird in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
6. Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter von Veranstaltungen für
- die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes oder –ortes. Soweit Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in den Reisebedingungen oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.
Der Träger haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt wurden und die in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers für Ansprüche aus dem Vertrag ist in der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Preis
- soweit ein Schaden durch den Veranstaltungsteilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
- soweit der Träger für einen dem Veranstaltungsteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Trägers ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträgers zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8. Versicherungsschutz
Der/die TeilnehmerIn bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte haben für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen.
9. Förderung durch Drittmittel
Die Veranstaltungen des Trägers, insbesondere der Kolpingjugend, werden durch Zuschüsse der bayr. Staatsregierung gefördert, die Preise gelten vorbehaltlich möglicher Kürzungen der Fördermittel durch die Staatsregierung.
10. Datenschutz
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter "Informationen nach DS-GVO".
Kolpingwerk Diözesanverband
München und Freising e.V.
Adolf-Kolping-Straße 1
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Kolpingjugend im Diözesanverband
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